Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stream4you IT Beratung
Stand: April 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen, Leistungen, Beratungen, Dienstleistungen, Werkleistungen, Supportleistungen, Fernwartungen, Schulungen, Softwareentwicklungen, Anpassungen, Installationen, Wartungen und sonstigen Leistungen der Stream4you IT Beratung, Dipl.-Ing. Tobias Deiters, Dorfstraße 5, 82131 Gauting-Unterbrunn, nachfolgend „Anbieter“ genannt, gegenüber ihren Kunden, nachfolgend „Kunde“ genannt.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Soweit einzelne Regelungen ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern gelten, wird dies gesondert gekennzeichnet.
Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass der Anbieter erneut auf ihre Geltung hinweisen muss.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen, Projektvereinbarungen, Wartungsverträge oder sonstige einzelvertragliche Regelungen gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsarten
Der Anbieter erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
- IT-Beratung
- IT-Support
- Computernotdienst
- Fernwartung
- Wartung und Reparatur von IT-Systemen
- Fehleranalyse und Störungsbeseitigung
- Installation und Einrichtung von Hard- und Software
- Netzwerk- und Systembetreuung
- Schulung und Einweisung
- Lieferung von Hard- und Software
- Webseiten, Hosting-nahe Dienstleistungen und Websysteme
- KI-Beratung und KI-gestützte Prozessunterstützung
- Automatisierungslösungen
- Skripte, Schnittstellen und Datenbanklösungen
- Individualsoftware, Anpassungsentwicklung und kundenspezifische Softwarelösungen
- Migration, Datenübernahme und Systemumstellungen
- Dokumentation, Betriebsvorbereitung und technische Projektbegleitung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung, dem Pflichtenheft, dem Wartungsvertrag, dem Einzelauftrag oder einer sonstigen ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet der Anbieter keine vollständige Abbildung sämtlicher Geschäftsprozesse des Kunden, keine vollständige Funktionsgleichheit mit Alt-, Fremd-, Branchen- oder Wettbewerbssoftware, keine rechtliche, steuerliche oder buchhalterische Beratung und keine Eignung für nicht mitgeteilte, nicht dokumentierte oder nicht getestete Sonderfälle.
3. Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- ausdrückliche Annahme eines Angebots,
- schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung,
- Unterzeichnung eines Angebots oder Vertrags,
- Beginn der Leistungsausführung auf Wunsch des Kunden,
- Bereitstellung von Zugangsdaten oder Projektinformationen durch den Kunden,
- Lieferung von Ware oder Software,
- sonstiges schlüssiges Verhalten, aus dem sich die Beauftragung ergibt.
Kostenschätzungen, Aufwandseinschätzungen, Projektprognosen und Zeitangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ändern sich Anforderungen, Kundenvorgaben, technische Rahmenbedingungen, Datenqualität, Systemumgebung oder Mitwirkungsleistungen des Kunden, kann sich der Aufwand entsprechend erhöhen.
4. Leistungserbringung, Termine und Teilleistungen
Der Anbieter bestimmt Art, Ablauf, Werkzeuge und technische Umsetzung der Leistungserbringung nach pflichtgemäßem Ermessen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Leistungen können vor Ort, per Fernwartung, telefonisch, per Videokonferenz, per E-Mail, über Ticketsysteme, über Messenger, über Cloud-/Websysteme oder auf sonstige geeignete Weise erbracht werden.
Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, technischer Störungen, fehlender Mitwirkung des Kunden, verspäteter Bereitstellung von Zugangsdaten, fehlerhafter Kundendaten, Ausfällen von Drittanbietern, nicht erreichbaren Systemen, Lieferverzögerungen oder sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
Bei laufenden Projekten können Leistungen nach Modulen, Versionen, Meilensteinen, Teilabnahmen oder Arbeitsständen erbracht werden.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten, Ansprechpartner, Entscheidungen, Freigaben, Datensicherungen, Lizenzen, Schnittstellenbeschreibungen, Systemzugänge, Datenexporte, Testdaten und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle Umstände mitzuteilen, die für die Leistungserbringung relevant sein können. Dazu gehören insbesondere:
- vorhandene Systemumgebungen,
- eingesetzte Software,
- Lizenzbedingungen,
- Zugangsbeschränkungen,
- Sicherheitsvorgaben,
- Datenstrukturen,
- Geschäftsprozesse,
- rechtliche oder steuerliche Anforderungen,
- branchenspezifische Besonderheiten,
- produktive Nutzungszwecke,
- bekannte Fehler, Altdatenprobleme oder Sonderfälle.
Vor Wartungs-, Reparatur-, Installations-, Migrations-, Update-, Entwicklungs- oder sonstigen Eingriffen an IT-Systemen hat der Kunde eigenverantwortlich eine vollständige, aktuelle und wiederherstellbare Datensicherung durchzuführen, sofern eine Datensicherung nicht ausdrücklich als eigene Leistung des Anbieters beauftragt wurde.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass lizenzrechtliche, urheberrechtliche, datenschutzrechtliche, handelsrechtliche, steuerrechtliche und sonstige rechtliche Voraussetzungen auf seiner Seite eingehalten werden.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, ist der Anbieter berechtigt, hieraus entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen. Vereinbarte Termine und Fristen verlängern sich entsprechend.
6. Fernwartung, Remote-Zugriff und Arbeiten an Kundensystemen
Fernwartungs- und Remote-Leistungen erfolgen nur mit Zustimmung des Kunden oder auf Grundlage einer bestehenden Support- oder Wartungsvereinbarung.
Der Kunde hat während der Fernwartung, soweit erforderlich, Zugriff auf das betroffene System zu ermöglichen und sicherzustellen, dass keine unbefugten Dritten Einblick in vertrauliche Inhalte erhalten.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, ohne gesonderte Vereinbarung eine vollständige Prüfung des gesamten Systems vorzunehmen. Eine Fehleranalyse oder Störungsbeseitigung bezieht sich grundsätzlich auf den vom Kunden gemeldeten Sachverhalt.
Der Kunde bleibt verantwortlich für die ordnungsgemäße Nutzung seiner Systeme, die Einhaltung interner Berechtigungen, den Schutz von Zugangsdaten sowie die Durchführung und Kontrolle von Datensicherungen, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich beim Anbieter beauftragt wurden.
7. Individualsoftware, Anpassungsentwicklung und Automatisierung
Soweit der Anbieter kundenspezifische Software, Erweiterungen, Anpassungen, Skripte, Automatisierungen, Datenbanklösungen, Webanwendungen, Schnittstellen, Import-/Exportfunktionen, Dokumentvorlagen, Auswertungen oder sonstige Individualentwicklungen erstellt oder anpasst, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage des vereinbarten Leistungsumfangs.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet der Anbieter insbesondere nicht:
- eine vollständige ERP-, Warenwirtschafts-, Buchhaltungs- oder Branchenlösung,
- eine vollständige Funktionsgleichheit mit vorhandener Altsoftware,
- eine vollständige Nachbildung aller bisherigen Arbeitsweisen,
- eine vollständige Übernahme sämtlicher historischer Daten,
- eine Eignung für nicht dokumentierte Sonderfälle,
- eine steuerliche, rechtliche oder buchhalterische Konformitätsprüfung,
- eine dauerhafte Wartung oder Weiterentwicklung,
- eine bestimmte Performance unter nicht definierten Lastbedingungen,
- eine bestimmte Verfügbarkeit ohne gesonderten Betriebs- oder Wartungsvertrag.
Funktionen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gelten nicht als geschuldet.
Änderungen, Erweiterungen, zusätzliche Funktionen, Designanpassungen, Sonderfälle, nachträgliche Prozessänderungen oder neue Anforderungen des Kunden stellen Change Requests dar und sind gesondert zu vergüten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Iterative Entwicklung, MVP, Prototypen, Testversionen und Pilotbetrieb
Softwareentwicklungen und Softwareanpassungen können iterativ erfolgen. Der Anbieter kann Arbeitsstände, Prototypen, Testversionen, Pilotversionen, MVPs, Zwischenstände, Beta-Versionen oder modulare Versionen bereitstellen.
Solche Zwischenstände dienen der Prüfung, Abstimmung, Demonstration, Testung und schrittweisen Einführung. Sie stellen keine vollständig finalisierte Produktivversion dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet und freigegeben wurden.
Eine produktive Nutzung von Test-, Pilot-, MVP- oder Zwischenversionen setzt eine fachliche Prüfung und Freigabe durch den Kunden voraus.
Nutzt der Kunde eine Test-, Pilot-, MVP- oder Zwischenversion ohne ausdrückliche Freigabe produktiv, erfolgt dies auf eigenes Risiko, soweit gesetzlich zulässig.
Der Anbieter weist darauf hin, dass bei iterativer Entwicklung Fehler, unvollständige Funktionen, nicht abgeschlossene Module, fehlende Plausibilitätsprüfungen, Testdaten, Demo-Konfigurationen oder offene Sicherheitsmaßnahmen vorhanden sein können, solange keine finale Produktivfreigabe erfolgt ist.
9. Abnahme, Prüfung und Freigabe von Softwareständen
Soweit werkvertragliche Leistungen vereinbart sind, erfolgt die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften und nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
Abnahmen können je Modul, Version, Meilenstein, Teilfunktion, Dokumentation, Migrationsstand, Schnittstelle oder sonstiger Teilleistung erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen. Gegenüber Unternehmern gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Prüffrist von 10 Werktagen ab Bereitstellung oder Mitteilung der Testbereitschaft.
Beanstandungen sind nachvollziehbar mitzuteilen. Die Meldung soll insbesondere enthalten:
- betroffene Funktion,
- betroffener Benutzer oder Mandant,
- verwendete Beispieldaten,
- genaue Fehlermeldung,
- Screenshots oder Protokolle,
- Schritte zur Reproduktion,
- erwartetes Verhalten,
- tatsächlich beobachtetes Verhalten.
Gegenüber Unternehmern gilt eine Leistung als freigegeben, wenn der Kunde innerhalb der Prüffrist keine wesentlichen Mängel nachvollziehbar mitteilt, sofern der Anbieter den Kunden auf diese Folge hingewiesen hat und dies gesetzlich zulässig ist.
Die produktive Nutzung einer Funktion durch den Kunden gilt gegenüber Unternehmern ebenfalls als Freigabe dieser Funktion, sofern dem Kunden zuvor eine angemessene Testmöglichkeit eingeräumt wurde und dies gesetzlich zulässig ist.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Ansprüche auf Mängelbeseitigung bleiben hiervon unberührt.
10. Fachliche Prüfung und Verantwortung des Kunden
Der Anbieter erbringt technische Entwicklungs-, Integrations-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Die fachliche, steuerliche, buchhalterische, rechtliche und organisatorische Prüfung der eingesetzten Software, Daten, Belege, Geschäftsprozesse, Auswertungen, Rechnungsangaben, Steuersätze, Pflichtangaben, Nummernkreise, Lagerbestände, Zahlungszuordnungen, E-Rechnungsinhalte, Mahnläufe und sonstigen betriebswirtschaftlichen Abläufe obliegt ausschließlich dem Kunden beziehungsweise dessen Steuerberater, Rechtsberater oder sonstigen Fachberatern.
Der Anbieter übernimmt keine Steuerberatung, Rechtsberatung, Buchhaltungsberatung oder Wirtschaftsprüfung.
Insbesondere bei Warenwirtschafts-, Faktura-, Rechnungs-, Lager-, Zahlungs-, Mahn-, DATEV-, GoBD-, XRechnungs-, ZUGFeRD-, E-Rechnungs- oder Banking-Funktionen ist der Kunde verpflichtet, die fachliche Richtigkeit vor produktiver Nutzung zu prüfen oder prüfen zu lassen.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde fachlich falsche, unvollständige oder ungeprüfte Daten, Preise, Steuersätze, Kundendaten, Artikelstammdaten, Zahlungsbedingungen, Bankdaten, Rechnungstexte, Pflichtangaben, Nummernkreise oder sonstige Geschäftsdaten verwendet, soweit gesetzlich zulässig.
11. Datenmigration, Altdatenübernahme und Import aus Fremdsystemen
Die Übernahme von Daten aus Altsoftware, Fremdsystemen, Datenbanken, Sicherungen, Exportdateien, Tabellen, CSV-/Excel-Dateien, proprietären Datenformaten oder sonstigen Quellen erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten und Informationen.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit, Konsistenz, Aktualität, rechtliche Verwendbarkeit oder technische Verwertbarkeit der Quelldaten.
Migrationsläufe können Warnungen, Konflikte, Ausschlüsse, unklare Fälle oder manuell zu prüfende Datensätze erzeugen.
Die fachliche Prüfung und Freigabe migrierter Daten obliegt dem Kunden. Dies betrifft insbesondere:
- Kundenstammdaten,
- Lieferantenstammdaten,
- Artikelstammdaten,
- Preise,
- Rabatte,
- Steuersätze,
- Lagerbestände,
- Belegdaten,
- Rechnungsdaten,
- Zahlungsdaten,
- Offene-Posten-Daten,
- historische Auswertungen,
- Nummernkreise,
- Dokumente und Anhänge.
Eine produktive Nutzung migrierter Daten setzt die Freigabe durch den Kunden voraus.
Nachträgliche Korrekturen aufgrund fehlerhafter, unvollständiger, widersprüchlicher, geänderter oder nicht dokumentierter Quelldaten stellen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, gesondert zu vergütende Leistungen dar.
12. E-Rechnung, XRechnung, ZUGFeRD, DATEV, GoBD und steuerliche Schnittstellen
Funktionen zu E-Rechnung, XRechnung, ZUGFeRD, DATEV, GoBD, Buchhaltung, Mahnwesen, Zahlungsabgleich, elektronischem Belegaustausch, Archivierung oder sonstigen steuerlich, handelsrechtlich oder buchhalterisch relevanten Prozessen werden nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind.
Technische Vorbereitungen, Datenfelder, Exportpfade, XML-Strukturen, Testfunktionen, Schnittstellenansätze oder vorbereitete Datenmodelle stellen keine produktive Freigabe und keine Zusicherung rechtlicher, steuerlicher, handelsrechtlicher oder buchhalterischer Konformität dar.
Die finale fachliche Prüfung, Validierung mit geeigneten Prüfwerkzeugen, Abstimmung mit Steuerberater oder Rechtsberater sowie die Freigabe für den produktiven Einsatz obliegen dem Kunden.
Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung dafür, dass vom Kunden verwendete Inhalte, Stammdaten, Rechnungsangaben, Steuerkennzeichen, Leitweg-IDs, Zahlungsbedingungen, Pflichtangaben oder sonstige Daten rechtlich, steuerlich oder fachlich korrekt sind, soweit gesetzlich zulässig.
13. Banking-, Zahlungs- und FinTS-/HBCI-Funktionen
Banking-, FinTS-/HBCI-, Zahlungsimport-, Zahlungsabgleichs-, Zahlungszuordnungs-, Mahn-, Offene-Posten- oder Bankkonnektor-Funktionen sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Solche Funktionen dienen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, lediglich der technischen Unterstützung und Vorbereitung.
Der Kunde bleibt verantwortlich für die Prüfung, Freigabe und buchhalterische Behandlung von Zahlungseingängen, Zahlungsausgängen, Zahlungszuordnungen, offenen Posten, Mahnungen und Banktransaktionen.
Automatische Zahlungszuordnungen, Abgleichvorschläge, Mahnvorschläge oder sonstige automatisierte Vorschläge sind vom Kunden vor Verwendung zu prüfen.
Eine produktive Aktivierung von Banking-Funktionen mit echten Zugangsdaten setzt eine gesonderte Beauftragung, einen Test mit echten Kundenzugangsdaten, eine Sicherheitsprüfung und eine ausdrückliche Freigabe durch den Kunden voraus.
14. KI-gestützte Entwicklung und KI-Werkzeuge
Der Anbieter kann zur Analyse, Konzeption, Entwicklung, Dokumentation, Fehlerbehebung, Qualitätssicherung, Code-Erstellung, Code-Überarbeitung, Testunterstützung und Projektbearbeitung moderne KI-gestützte Werkzeuge einsetzen.
Der Einsatz KI-gestützter Werkzeuge dient der effizienten Unterstützung der Leistungserbringung. Er begründet keine Garantie für Fehlerfreiheit, Vollständigkeit, rechtliche Konformität, steuerliche Konformität, Sicherheitsfreiheit oder fachliche Richtigkeit der erzeugten Ergebnisse.
KI-generierte oder KI-unterstützt erstellte Bestandteile können Fehler enthalten und müssen, soweit sie geschäftskritisch verwendet werden, getestet und fachlich freigegeben werden.
Der Kunde ist darüber informiert, dass KI-gestützte Entwicklung eine technische Arbeitsmethode des Anbieters sein kann.
Personenbezogene Echtdaten, Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, produktive Datenbankinhalte, vertrauliche Kundendaten oder sonstige besonders schutzbedürftige Informationen werden nur nach gesonderter Vereinbarung und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben in externen KI-Werkzeugen verarbeitet.
Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter darauf hinzuweisen, wenn bestimmte Daten, Inhalte, Dokumente, Quellcodes, Geschäftsgeheimnisse oder Informationen nicht in KI-gestützten Werkzeugen verarbeitet werden dürfen.
15. Drittsoftware, Open-Source-Komponenten, Plattformen und externe Dienste
Die vom Anbieter erstellten oder betreuten Lösungen können auf Drittsoftware, Open-Source-Komponenten, Frameworks, Bibliotheken, Datenbanken, Betriebssystemen, Browsern, Containertechnologien, NAS-Systemen, Cloud-Diensten, E-Mail-Servern, Zahlungsdiensten, Banken, Domainanbietern, SSL-Zertifikaten, API-Schnittstellen oder sonstigen externen Komponenten beruhen.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für dauerhafte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit, Sicherheit, Updatefähigkeit, Kompatibilität oder unveränderte Lizenzbedingungen solcher Drittkomponenten, soweit diese nicht vom Anbieter selbst hergestellt wurden.
Änderungen, Sicherheitsupdates, Inkompatibilitäten, Funktionsänderungen, Lizenzänderungen, API-Änderungen, Browseränderungen, Betriebssystemänderungen, NAS-Updates, Docker-/Container-Updates oder sonstige Änderungen externer Komponenten können Anpassungsaufwand verursachen. Dieser Aufwand ist gesondert zu vergüten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, die Lizenzbedingungen eingesetzter Drittsoftware einzuhalten, soweit diese ihn betreffen.
16. Sicherheit, Zugangsdaten, produktive Konfiguration und Updates
Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten, Passwörter, Tokens, API-Schlüssel, Zertifikate, Recovery-Codes, Bankzugänge, Administratorkonten und sonstige Sicherheitsinformationen vertraulich zu behandeln und ausreichend zu schützen.
Produktive Zugangsdaten dürfen nicht mehrfach verwendet und müssen bei Verdacht auf Kompromittierung unverzüglich geändert werden.
Test-, Demo-, Dummy-, Entwicklungs- oder Standardkonfigurationen sind nicht für den dauerhaften Produktivbetrieb bestimmt.
Eine produktive Sicherheitsfreigabe setzt, soweit einschlägig, die gesonderte Einrichtung oder Prüfung folgender Punkte voraus:
- produktive Passwörter,
- sichere Secrets und Tokens,
- Administratorkonten,
- Benutzerrechte,
- Rollenmodell,
- Backup-Konzept,
- Restore-Test,
- Zugriffsbeschränkungen,
- Firewall- oder Reverse-Proxy-Konfiguration,
- TLS-/SSL-Konfiguration,
- Update-Konzept,
- Protokollierung,
- Monitoring,
- Datenschutz- und Löschkonzept.
Sofern Security-Härtung, Monitoring, Updatepflege, Patchmanagement, Penetrationstest, Schwachstellenanalyse oder laufende Systemüberwachung nicht ausdrücklich beauftragt wurden, sind diese Leistungen nicht geschuldet.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf unsichere, vom Kunden vorgegebene oder vom Kunden nicht geänderte Zugangsdaten, fehlende Updates außerhalb des beauftragten Leistungsumfangs, Veränderungen durch Dritte, unsichere Kundennetzwerke, unsachgemäße Nutzung, fehlende Datensicherungen oder nicht freigegebene Produktivnutzung zurückzuführen sind, soweit gesetzlich zulässig.
17. Backup, Restore, Betrieb und Verfügbarkeit
Der Kunde ist für regelmäßige, vollständige, aktuelle und wiederherstellbare Datensicherungen seiner Systeme, Datenbanken, Dokumente, Konfigurationen, Zugangsdaten, Belege, E-Mails und sonstigen Daten verantwortlich, sofern Backup, Monitoring oder Restore-Tests nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung beim Anbieter beauftragt wurden.
Eine bloße Einrichtung von Software, Containern, Datenbanken, Speicherpfaden, Webanwendungen, Domains oder E-Mail-Funktionen beinhaltet kein dauerhaftes Backup-, Monitoring-, Update-, Sicherheits-, Wartungs- oder Restore-Konzept.
Backup-, Monitoring-, Update-, Wartungs-, Sicherheits- und Restore-Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Der Kunde hat die Wiederherstellbarkeit von Sicherungen regelmäßig zu prüfen oder eine solche Prüfung gesondert zu beauftragen.
Für Datenverluste haftet der Anbieter, außer in Fällen unbeschränkter gesetzlicher Haftung, nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger, aktueller und wiederherstellbarer Datensicherung entstanden wäre.
Eine bestimmte Systemverfügbarkeit, Reaktionszeit, Entstörzeit, Updatefrequenz oder laufende Betriebsüberwachung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in einem Wartungs-, Support-, Hosting- oder Servicevertrag vereinbart wurde.
18. Wartung, Support und Weiterentwicklung
Wartung, Support, Pflege, Updates, Fehlerbehebung nach Abnahme, Weiterentwicklung, Anpassung an neue rechtliche oder technische Anforderungen, Anpassung an Drittsoftware, Sicherheitsupdates, Monitoring und Bereitschaftsdienste werden nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Ohne gesonderte Wartungs- oder Supportvereinbarung besteht kein Anspruch auf:
- laufende Aktualisierung,
- kostenlose Erweiterungen,
- Funktionsanpassungen,
- gesetzliche Aktualisierungen,
- Sicherheitsüberwachung,
- regelmäßige Backups,
- regelmäßige Restore-Tests,
- Rufbereitschaft,
- garantierte Reaktionszeiten,
- garantierte Entstörzeiten.
Supportleistungen werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils vereinbarten oder üblichen Stundensätzen des Anbieters abgerechnet.
19. Nutzungsrechte an Individualsoftware und Arbeitsergebnissen
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, dauerhaftes Nutzungsrecht an der für ihn erstellten Individualsoftware und den Arbeitsergebnissen im vereinbarten Umfang für den eigenen Geschäftsbetrieb.
Eine Übertragung exklusiver Nutzungsrechte, Weitergaberechte, Unterlizenzierungsrechte, Veröffentlichungsrechte, Bearbeitungsrechte durch Dritte, kommerzieller Verwertungsrechte oder Rechte zur Weiterveräußerung erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Quellcode, Entwicklungsumgebungen, interne Notizen, Prompt-Verläufe, KI-Dialoge, Build-Skripte, Entwicklungsdokumentation oder interne Arbeitsmittel herauszugeben.
Der Anbieter bleibt berechtigt, allgemeine Konzepte, Methoden, Erfahrungen, generische Codebestandteile, Module, Bibliotheken, Schnittstellen, Templates, Datenmodelle, Architekturansätze, Know-how und nicht kundenspezifische Bestandteile auch für andere Projekte zu verwenden.
Kundenspezifische Daten, Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, Logos, individuelle Inhalte, vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten des Kunden bleiben hiervon unberührt.
Rechte an Drittsoftware, Open-Source-Komponenten und externen Bibliotheken richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
20. Lieferung von Hard- und Software, Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters.
Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend: Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Anbieter bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags der Vorbehaltsware ab; der Anbieter nimmt die Abtretung an.
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
Softwarelizenzen, Produktschlüssel, Abonnements, Cloud-Dienste und digitale Leistungen unterliegen zusätzlich den Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Anbieters.
21. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug
Es gelten die individuell vereinbarten Preise. Hilfsweise gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Stundensätze, Pauschalen oder Preislisten des Anbieters.
Soweit keine Pauschale vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.
Arbeitszeit umfasst insbesondere:
- Analyse, Beratung, Konzeption, Entwicklung, Einrichtung, Test, Fehlersuche,
- Dokumentation, Kommunikation, Abstimmung, Vorbereitung, Nachbereitung,
- Recherche, Fahrtzeit, Remote-Zugriffe, Datenprüfung, Deployment, Updatearbeiten,
- Projektkoordination, soweit diese für den Auftrag erforderlich sind.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Anbieter kann angemessene Abschlagszahlungen, Vorschüsse oder Teilzahlungen verlangen, insbesondere bei größeren Projekten, Softwareentwicklung, Hardwarelieferungen, Fremdlizenzen oder länger laufenden Aufträgen.
Bei Warenlieferungen kann der Anbieter Vorkasse verlangen. Versand-, Transport-, Verpackungs-, Reise- und Nebenkosten trägt der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Mahnkosten werden nur in Höhe der tatsächlich erforderlichen Aufwendungen berechnet.
22. Änderungen, Erweiterungen und Change Requests
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung oder Beauftragung.
Als zusätzliche Leistungen gelten insbesondere:
- neue Funktionen,
- Änderungen an bereits freigegebenen Funktionen,
- Anpassungen an geänderte Geschäftsprozesse,
- zusätzliche Auswertungen,
- zusätzliche Schnittstellen,
- zusätzliche Datenimporte,
- geänderte PDF- oder Dokumentvorlagen,
- Anpassungen aufgrund fehlerhafter Kundendaten,
- Anpassungen an Drittsoftware,
- zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen,
- zusätzliche Rollen- oder Rechtekonzepte,
- gesetzliche oder technische Änderungen nach Projektbeginn,
- produktive Nacharbeiten aufgrund nicht erkannter oder nicht mitgeteilter Sonderfälle.
Der Anbieter ist berechtigt, solche Zusatzleistungen nach Aufwand abzurechnen, sofern keine gesonderte Pauschale vereinbart wurde.
23. Mängelrechte
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Gegenüber Unternehmern leistet der Anbieter bei Mängeln zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Der Kunde hat dem Anbieter eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen.
Für Kaufleute bleibt die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB unberührt.
Ein Mangel liegt nicht vor, soweit eine Abweichung auf folgenden Umständen beruht:
- fehlerhafte oder unvollständige Kundenvorgaben,
- ungeprüfte oder falsche Kundendaten,
- nicht freigegebene Produktivnutzung,
- Änderungen durch den Kunden oder Dritte,
- unsachgemäße Bedienung,
- nicht eingehaltene Systemvoraussetzungen,
- fehlende Updates außerhalb des beauftragten Leistungsumfangs,
- Ausfälle von Drittanbietern,
- Änderungen an Drittsoftware,
- fehlerhafte Altdaten,
- fehlende Mitwirkung des Kunden,
- Nutzung entgegen Dokumentation, Vereinbarung oder Freigabe.
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelung in diesen AGB.
24. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach auf die für den betroffenen Auftrag beziehungsweise Leistungsabschnitt gezahlte Nettovergütung begrenzt, maximal jedoch auf einen Betrag von 25.000,00 EUR. Bei laufenden Wartungs-, Support- oder Betreuungsverträgen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, auf die in den letzten zwölf Monaten vor Schadenseintritt gezahlte Nettovergütung begrenzt.
Der Anbieter haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Datenverluste infolge unzureichender Sicherungen, Schäden aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Kundenvorgaben, ungeprüfter Produktivnutzung, Bedienfehlern, Änderungen durch Dritte, Ausfällen von Fremdsystemen, Providern, Banken, E-Mail-Diensten, Zahlungsdiensten, Internetverbindungen, NAS-, Docker-, Betriebssystem-, Browser- oder Cloud-Umgebungen.
Bei Datenverlust haftet der Anbieter, außer in Fällen unbeschränkter Haftung, nur für denjenigen Wiederherstellungsaufwand, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger, aktueller und wiederherstellbarer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Dies gilt nicht, soweit die Datensicherung ausdrücklich als Leistung des Anbieters vereinbart und vom Anbieter pflichtwidrig erbracht wurde.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten des Anbieters.
25. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstiger einschlägiger Datenschutzvorschriften, soweit dies zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Leistungserbringung, Abrechnung, Dokumentation oder Erfüllung rechtlicher Pflichten erforderlich ist.
Sofern der Anbieter im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien, soweit gesetzlich erforderlich, vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Der Kunde bleibt, soweit er Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne ist, für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Informationspflichten, die Rechtsgrundlagen, die Betroffenenrechte, die Datenqualität und die datenschutzkonforme Nutzung seiner Systeme und Daten verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vor Beginn der Verarbeitung darauf hinzuweisen, wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten, besonders vertrauliche Daten, Berufsgeheimnisse, Gesundheitsdaten, Beschäftigtendaten oder sonstige besonders schutzbedürftige Daten betroffen sind.
Der Anbieter behandelt ihm im Rahmen des Auftrags bekannt werdende vertrauliche Informationen des Kunden vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht oder der Kunde einer Offenlegung zugestimmt hat.
26. Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Zugangsdaten, Kundendaten, interne Unterlagen, Quellcodes, Datenbanken, Kalkulationen, Geschäftsprozesse, Vertragsinhalte und sonstige Informationen, die erkennbar nicht öffentlich bestimmt sind.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind,
- ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- von Dritten rechtmäßig offengelegt wurden,
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
27. Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden nur dann unter Nennung von Namen, Logo oder konkreten Projektinformationen als Referenz verwenden, wenn der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat.
Anonymisierte Beschreibungen allgemeiner Projekterfahrungen, technischer Lösungsansätze oder nicht kundenspezifischer Erkenntnisse bleiben zulässig, sofern keine Rückschlüsse auf vertrauliche Informationen des Kunden möglich sind.
28. Verbraucherhinweise und Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher, gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
Soweit dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber gesondert belehrt.
Bei Dienstleistungen, digitalen Inhalten oder Arbeiten, die auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf einer Widerrufsfrist beginnen sollen, kann der Anbieter eine ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers und dessen Kenntnisnahme der gesetzlichen Folgen verlangen.
29. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand München.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
30. Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
Stream4you IT Beratung
Dipl.-Ing. Tobias Deiters
Dorfstraße 5
82131 Gauting-Unterbrunn
Tel.: 089 64 13 501
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